Die Verwertung von Zufallsfunden bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im türkischen Strafprozessrecht

Dieser Aufsatz untersucht die rechtliche Behandlung und die Verwertbarkeit von Zufallsfunden, die im Rahmen der Überwachung der Telekommunikation nach Art. 135 ff. der türkischen Strafprozessordnung (tStPO) erlangt werden. Zunächst werden die fünf in Art. 135 tStPO geregelten unterschiedlichen Überwachungsmaßnahmen und deren Anwendungsvoraussetzungen, insbesondere die in Art. 135 Abs. 8 tStPO vorgesehene Beschränkung auf bestimmte Katalogtaten, dargestellt. Anschließend wird die Regelung über Zufallsfunde in Art. 138 Abs. 2 tStPO untersucht und anhand der Rechtsprechung des Yargıtay erörtert, unter welchen Voraussetzungen solche Beweise im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Dabei wird zwischen Zufallsfunden, die eine Katalogtat betreffen, und solchen, die sich auf eine nicht zum Katalog gehörende Straftat beziehen, unterschieden. Besonders umstritten ist die Frage, ob Erkenntnisse über nicht zum Katalog gehörende Straftaten einen Anfangsverdacht begründen und damit als Grundlage für die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens dienen können. Der Aufsatz setzt sich hierzu mit den in der Literatur vertretenen Auffassungen sowie der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) auseinander.

Authors

Institutions

Publication Details

Journal
Annales de la Faculté de Droit d’Istanbul
Published
2026-10-27
DOI
https://doi.org/10.26650/annales.2026.2045215
Primary Topic
Criminal Law and Evidence
Type
article
Field-Weighted Citation Impact
0.00
Controls
|||
ALL TIME
JAN
FEB
MAR
APR
MAY
JUN
JUL
AUG
SEP
OCT
article

Die Verwertung von Zufallsfunden bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im türkischen Strafprozessrecht

Sertaç Işıka
Annales de la Faculté de Droit d’Istanbul
Criminal Law and Evidence
article

Die Verwertung von Zufallsfunden bei der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs im türkischen Strafprozessrecht

Sertaç Işıka
article en

Abstract

Dieser Aufsatz untersucht die rechtliche Behandlung und die Verwertbarkeit von Zufallsfunden, die im Rahmen der Überwachung der Telekommunikation nach Art. 135 ff. der türkischen Strafprozessordnung (tStPO) erlangt werden. Zunächst werden die fünf in Art. 135 tStPO geregelten unterschiedlichen Überwachungsmaßnahmen und deren Anwendungsvoraussetzungen, insbesondere die in Art. 135 Abs. 8 tStPO vorgesehene Beschränkung auf bestimmte Katalogtaten, dargestellt. Anschließend wird die Regelung über Zufallsfunde in Art. 138 Abs. 2 tStPO untersucht und anhand der Rechtsprechung des Yargıtay erörtert, unter welchen Voraussetzungen solche Beweise im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Dabei wird zwischen Zufallsfunden, die eine Katalogtat betreffen, und solchen, die sich auf eine nicht zum Katalog gehörende Straftat beziehen, unterschieden. Besonders umstritten ist die Frage, ob Erkenntnisse über nicht zum Katalog gehörende Straftaten einen Anfangsverdacht begründen und damit als Grundlage für die Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens dienen können. Der Aufsatz setzt sich hierzu mit den in der Literatur vertretenen Auffassungen sowie der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) auseinander.

Annales de la Faculté de Droit d’IstanbulVol. 0(0)
Istanbul University (TR)
Peace, justice, and strong institutions
Openalex Percentile: Top 3%
Criminal Law and Evidence
AI Navigator

Ask Laika to Summarize, Analyze, and Connect papers live on the map.

Summarize Papers & Methodologies

Extract key findings, datasets, and comparative methods across publications.

Benchmark Rankings & Visual Analytics

Rank top research institutions, authors, funders, topics, and journals by Field-Weighted Citation Impact (FWCI) and paper volume with instant charts.

Connect Distant Disciplines

Bridge topological clusters on the map to find hidden collaborative intersections.

Laika access coming soon