Die Untervermietung zur Gewinnerzielung — Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 28.1.2026 – VIII ZR 228/ 23, MDR 2026, 298
Zusammenfassung Gemäß § 553 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis der Untervermietung an Dritte verlangen, sofern hieran ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Ob ein solches Interesse gegeben ist, wenn der Mieter - durch die Untervermietung einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden - Gewinn erzielt, hat den BGH jüngst beschäftigt. Diese Entscheidung nimmt der folgende Beitrag zum Anlass, die Hintergründe und Folgen für die Praxis näher zu beleuchten.
Authors
- Andrik Abramenko
Publication Details
- Journal
- Monatsschrift für Deutsches Recht
- Published
- 2026-05-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/mdtr-2026-800902
- Primary Topic
- Diverse Legal and Medical Studies
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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