Aktuelle Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz
Zusammenfassung In der Schweiz wird in den meisten Kantonen eine Erbschaftsund Schenkungssteuer erhoben. Keine solchen Steuern kennen die Kantone Obwalden und Schwyz. Der Kanton Luzern erhebt keine Schenkungssteuer. Auf Bundesebene gibt es keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Allerdings wird eine Einführung immer wieder diskutiert; s. dazu die Ausführungen unter 2. Das Aufkommen der Erbschafts- und Schenkungssteuern lag im Jahr 2023 bei circa CHF 1.4 Mia., was circa 1.6 % des Steueraufkommens der Kantone und Gemeinden ausmacht und circa 0.9% aller in der Schweiz erhobenen Steuern. Betrachtet man den Zeitraum von 2016 bis 2023, so bewegte sich der Ertrag aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen 1.2 und 1.4 Mia., bei einem Anteil von 1.5 % bis 1.6 % an den Gesamtsteuereinnahmen der Kantone und Gemeinden und 0.8 % bis 0.9 % aller in der Schweiz erhobenen Steuern. Damit macht das Aufkommen dieser Steuern einen verhältnismäßig geringen Anteil am gesamten Schweizer Steueraufkommen aus, ähnlich wie dies offenbar auch in Deutschland der Fall ist. Das Thema der Erbschafts- und Schenkungssteuer findet in der öffentlichen Diskussion nur wenig Beachtung, außer wenn, wie nachfolgend beschrieben, über eine Volksinitiative abzustimmen ist.
Authors
- Pascal Hinny
Publication Details
- Journal
- FinanzRundschau
- Published
- 2026-05-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/fr-2026-1081008
- Primary Topic
- German Economic Analysis & Policies
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
- 0.00