Kurswechsel bei der Abgeltungsteuer? – Eine Frage anlässlich des 100. Berliner Steuergesprächs
Zusammenfassung Die 100. Berliner Steuergespräche sind der Steuervereinfachung als Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit gewidmet. Dabei soll auch diskutiert werden, inwieweit die Abgeltungsteuer eine gelungene Steuervereinfachung darstellt oder weiterer Reformbedarf besteht. Zur Frage, ob sich die Abgeltungsteuer bewährt hat, ist jedenfalls eine offizielle Evaluation nie durchgeführt worden, insbesondere nicht dazu, wie sie international wahrgenommen wird. Eine Evaluation ist gesetzlich auch nicht vorgesehen und eine offizielle Äußerung der Verwaltung zu der Frage existiert nicht. Es deutet viel darauf hin, dass sich die Abgeltungsteuer fiskalisch bewährt hat, zumal ihr Aufkommen bislang stetig anstieg (zu 2025 stv. Fonds Online v. 31.1.2025/Recht: „Abgeltungsteuer- Aufkommen mehr als verdoppelt“; weiter Monatsbericht des BMF Februar 2026 S. 51 rechte Spalte a.E.). Das Kalkül des ehemaligen Finanzministers Peer Steinbrück, nämlich „Lieber 25 Prozent von X als 45 Prozent von Nix“, (Dazu aktuell Hank, Sparen ist eine Leistung, FAZ, 25.1.2026, 18.) scheint aufgegangen zu sein. Die durch das kostenintensive Verfahren von Anmeldung, Bescheinigung und Abführung der KapESt belasteten Schuldner bzw. Finanzdienstleister haben sich mit komplexen EDV-Strukturen und entsprechendem Personal darauf eingestellt. Gleichwohl ist in die kontroverse Diskussion der Abgeltungsteuer zwischen Steuervereinfachung und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf der einen sowie angeblich gleichheitswidriger Begünstigung der Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen auch 27 Jahre nach ihrer Einführung keine Ruhe eingekehrt. Dass die Diskussion um die Abgeltungsteuer nach wie vor aktuell ist, zeigt sich bspw. an der Forderung, für Renten eine abgeltende Quellensteuer einzuführen (CDU/CSU: Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025; Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“, Bericht v. 12.7.2024.). Auch die Frage, wie Kryptowerte perspektivisch besteuert werden sollten, ist nicht ohne Blick auf die Abgeltungsteuer zu beantworten. Im Folgenden seien zur Reformdiskussion der Abgeltungsteuer nach einem Blick auf das System der §§ 20, 43 ff. EStG und auf frühere Berliner Steuergespräche (dazu I.) einige Akzente gesetzt, dies sub specie der grundsätzlichen Adäquanz der Schedule als solcher (dazu II.) wie auch ihrer folgerichtigen und damit einhergehend wirklich vereinfachenden, aber auch keine übermäßigen Belastungen erzeugenden Ausgestaltung (dazu III.). Inwieweit die Abgeltungsteuer ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit ist, hängt aber neben ihrer einfachen Handhabung in der Praxis v.a. auch davon ab, wie sie von beschränkt Steuerpflichtigen ausländischen Investoren i.Ü. wahrgenommen wird (dazu IV.).
Authors
- Monika Jachmann-Michel
Publication Details
- Journal
- FinanzRundschau
- Published
- 2026-05-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/fr-2026-1081003
- Primary Topic
- Corporate Taxation and Avoidance
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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