Herausforderungen bei der Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung

Zusammenfassung Zwei kürzlich ergangene Entscheidungen, die sich mit der Umsetzung von Verständigungslösungen nach Durchführung von bilateralen Verständigungsverfahren befassen und deren Revisionen derzeit beim BFH anhängig sind, geben Anlass, sich die aufgeworfenen Fragestellungen genauer anzusehen. Es handelt sich zum einen um eine Entscheidung des FG München vom 22.5.2023 - 7 K 2545/19 (Rev. BFH I R 39/23), das in der Umsetzung einer Verständigungslösung eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) annahm und entsprechend gem. § 8b Abs. 5 KStG 5 % des Minderungsbetrags als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelte. Zum anderen ging das FG Münster in seiner Entscheidung vom 24.11.2021 - 3 K 3403/19 AO (Rev. BFH I R 55/23) davon aus, dass eine Verständigungslösung auch Vereinbarungen über den Umfang der Erstattungs- und Nachzahlungszinsen treffen kann.

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Publication Details

Journal
UbG - Die Unternehmensbesteuerung
Published
2026-05-01
DOI
https://doi.org/10.9785/ubg-2026-190506
Primary Topic
Diverse Legal and Medical Studies
Type
article
Field-Weighted Citation Impact
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Herausforderungen bei der Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung

Lars Schänzler, Nadia C. Altenburg
UbG - Die Unternehmensbesteuerung
Diverse Legal and Medical Studies
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Herausforderungen bei der Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung

Lars Schänzler, Nadia C. Altenburg
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Abstract

Zusammenfassung Zwei kürzlich ergangene Entscheidungen, die sich mit der Umsetzung von Verständigungslösungen nach Durchführung von bilateralen Verständigungsverfahren befassen und deren Revisionen derzeit beim BFH anhängig sind, geben Anlass, sich die aufgeworfenen Fragestellungen genauer anzusehen. Es handelt sich zum einen um eine Entscheidung des FG München vom 22.5.2023 - 7 K 2545/19 (Rev. BFH I R 39/23), das in der Umsetzung einer Verständigungslösung eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) annahm und entsprechend gem. § 8b Abs. 5 KStG 5 % des Minderungsbetrags als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelte. Zum anderen ging das FG Münster in seiner Entscheidung vom 24.11.2021 - 3 K 3403/19 AO (Rev. BFH I R 55/23) davon aus, dass eine Verständigungslösung auch Vereinbarungen über den Umfang der Erstattungs- und Nachzahlungszinsen treffen kann.

UbG - Die UnternehmensbesteuerungVol. 19(5)
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