Umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Schadensersatzzahlungen aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung — Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Düsseldorf vom 27.6.2025

Zusammenfassung Mit Urteil vom 27.6.2025 (5 K 2169/23 U) hat das FG Düsseldorf entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter keine Dienstleistung gegen Entgelt erbringt, wenn ein Vertrag vor der Freischaltung im Netz und damit vor Beginn der Leistungsausführung gekündigt wird und der Anbieter hierfür eine Entschädigungszahlung erhält. Die bloße vertragliche Verpflichtung stellt nach Auffassung des FG noch keine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dar. Auch vorbereitende Tätigkeiten des Anbieters verschaffen den Kunden keinen verbrauchbaren Vorteil. Ein Fall der sog. Leistungsbereitschaft liegt ebenso wenig vor wie eine steuerbare Verzichtsleistung. Die Revision wurde nicht zugelassen, die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 89/25) ist aber anhängig. Der Beitrag analysiert und würdigt die Entscheidung vor dem Hintergrund des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustauschs.

Authors

Publication Details

Journal
UmsatzsteuerRundschau
Published
2026-04-25
DOI
https://doi.org/10.9785/ur-2026-750902
Primary Topic
Law and Political Science
Type
article
Field-Weighted Citation Impact
0.00
Controls
|||
ALL TIME
JAN
FEB
MAR
APR
MAY
JUN
JUL
AUG
SEP
OCT
article

Umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Schadensersatzzahlungen aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung — Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Düsseldorf vom 27.6.2025

Matthias Menebröcker
UmsatzsteuerRundschau
Law and Political Science
article

Umsatzsteuerrechtliche Einordnung von Schadensersatzzahlungen aufgrund vorzeitiger Vertragsbeendigung — Zugleich Anmerkung zum Urteil des FG Düsseldorf vom 27.6.2025

Matthias Menebröcker
article en

Abstract

Zusammenfassung Mit Urteil vom 27.6.2025 (5 K 2169/23 U) hat das FG Düsseldorf entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter keine Dienstleistung gegen Entgelt erbringt, wenn ein Vertrag vor der Freischaltung im Netz und damit vor Beginn der Leistungsausführung gekündigt wird und der Anbieter hierfür eine Entschädigungszahlung erhält. Die bloße vertragliche Verpflichtung stellt nach Auffassung des FG noch keine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne dar. Auch vorbereitende Tätigkeiten des Anbieters verschaffen den Kunden keinen verbrauchbaren Vorteil. Ein Fall der sog. Leistungsbereitschaft liegt ebenso wenig vor wie eine steuerbare Verzichtsleistung. Die Revision wurde nicht zugelassen, die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 89/25) ist aber anhängig. Der Beitrag analysiert und würdigt die Entscheidung vor dem Hintergrund des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustauschs.

UmsatzsteuerRundschauVol. 75(9)
Peace, Justice and strong institutions
Openalex Percentile: Top 6%
Law and Political Science
AI Navigator

Ask Laika to Summarize, Analyze, and Connect papers live on the map.

Summarize Papers & Methodologies

Extract key findings, datasets, and comparative methods across publications.

Benchmark Rankings & Visual Analytics

Rank top research institutions, authors, funders, topics, and journals by Field-Weighted Citation Impact (FWCI) and paper volume with instant charts.

Connect Distant Disciplines

Bridge topological clusters on the map to find hidden collaborative intersections.