Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden: Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG unter besonderer Berücksichtigung energetischer Gebäu
Zusammenfassung Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden sind für Eigentümer ein bedeutendes Thema. Durch das Bundes-Klimaschutzgesetz und die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive - EPBD) sind speziell energetische Sanierungen in den Fokus getreten. Aus steuerlicher Sicht stellen sich bei Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden verschiedenste Fragen bezüglich der Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Diese greift das BMF in seinem Schreiben vom 26.1.2026, BStBl. I 2026, 272 = FR 2026, 423 auf. Der vorliegende Beitrag ordnet die Gesamtthematik zunächst ein, stellt wesentliche Aussagen des BMF-Schreibens vor und würdigt es kritisch.
Authors
- Marion Titgemeyer
Publication Details
- Journal
- FinanzRundschau
- Published
- 2026-04-25
- DOI
- https://doi.org/10.9785/fr-2026-1080901
- Primary Topic
- Renewable Energy and Sustainability
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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