Ein Kann oder ein Muss – der Antrag auf Heraufsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Zusammenfassung Dass ein Steuerpflichtiger, der die Abgabe einer Steuererklärung unterlässt, mit steuerlichen Sanktionen (wie einer Schätzung, § 162 AO, und der Festsetzung eines Verspätungszuschlags, § 152 AO) rechnen muss, sollte Allgemeingut sein. Dass aber auch strafrechtliche Folgen i.S.v. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO drohen, merken manche Steuerpflichtige oft erst zu spät. Wie aber ist es, wenn das Thema „Einkommensteuer-Vorauszahlung“ heißt? Die Antwort hierauf versucht die nachstehende Betrachtung zu vermitteln.
Authors
- Sascha Schleich
- Peter Bilsdorfer
Publication Details
- Journal
- FinanzRundschau
- Published
- 2026-04-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/fr-2026-1080701
- Primary Topic
- Law and Political Science
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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