Fernunterrichtsschutzgesetz und Umsatzsteuer – siamesische Zwillinge?

Zusammenfassung Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und das Umsatzsteuergesetz - zwei Gesetze, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben. Und dennoch sind sie in der Praxis eng miteinander verbunden. Wer Bildungsangebote online oder im Fernunterricht vertreibt, muss nicht nur die strengen Vorgaben des FernUSG beachten, sondern auch die umsatzsteuerrechtliche Behandlung seiner Leistungen im Blick behalten. Diese Doppelbindung ist in letzter Zeit für Bildungsanbieter zunehmend relevant geworden und keinesfalls trivial. Sie beeinflusst nicht nur die Gestaltung der Verträge, sondern auch die Preisstrukturen und die wirtschaftliche Attraktivität der Bildungsleistungen. Ferner sind zulassungspflichtige Fernlehrgänge, die ohne Zulassung an den Markt gebracht werden, nichtig; hier droht die Rückzahlung der Kursgebühren. Bildungsanbieter, die über eine Zulassung nach dem FernUSG verfügen, sind nicht nur insoweit auf der sicheren Seite; sie kommen fast schon automatisch in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG.

Authors

Publication Details

Journal
UmsatzsteuerRundschau
Published
2026-04-01
DOI
https://doi.org/10.9785/ur-2026-750701
Primary Topic
Law and Political Science
Type
article
Field-Weighted Citation Impact
0.00
Controls
|||
ALL TIME
JAN
FEB
MAR
APR
MAY
JUN
JUL
AUG
SEP
OCT
article

Fernunterrichtsschutzgesetz und Umsatzsteuer – siamesische Zwillinge?

Oliver Zugmaier, Max Jakob Fischer, Markus Müller
UmsatzsteuerRundschau
Law and Political Science
article

Fernunterrichtsschutzgesetz und Umsatzsteuer – siamesische Zwillinge?

Oliver Zugmaier, Max Jakob Fischer, Markus Müller
article en

Abstract

Zusammenfassung Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und das Umsatzsteuergesetz - zwei Gesetze, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben. Und dennoch sind sie in der Praxis eng miteinander verbunden. Wer Bildungsangebote online oder im Fernunterricht vertreibt, muss nicht nur die strengen Vorgaben des FernUSG beachten, sondern auch die umsatzsteuerrechtliche Behandlung seiner Leistungen im Blick behalten. Diese Doppelbindung ist in letzter Zeit für Bildungsanbieter zunehmend relevant geworden und keinesfalls trivial. Sie beeinflusst nicht nur die Gestaltung der Verträge, sondern auch die Preisstrukturen und die wirtschaftliche Attraktivität der Bildungsleistungen. Ferner sind zulassungspflichtige Fernlehrgänge, die ohne Zulassung an den Markt gebracht werden, nichtig; hier droht die Rückzahlung der Kursgebühren. Bildungsanbieter, die über eine Zulassung nach dem FernUSG verfügen, sind nicht nur insoweit auf der sicheren Seite; sie kommen fast schon automatisch in den Genuss der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG.

UmsatzsteuerRundschauVol. 75(7)
Openalex Percentile: Top 6%
Law and Political Science
AI Navigator

Ask Laika to Summarize, Analyze, and Connect papers live on the map.

Summarize Papers & Methodologies

Extract key findings, datasets, and comparative methods across publications.

Benchmark Rankings & Visual Analytics

Rank top research institutions, authors, funders, topics, and journals by Field-Weighted Citation Impact (FWCI) and paper volume with instant charts.

Connect Distant Disciplines

Bridge topological clusters on the map to find hidden collaborative intersections.