Die Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Zusammenfassung Mit Gesetz vom 22.12.2025 wurde das Online-Verfahren in den §§ 1122 ff. ZPO verfasst. Es soll zur Erprobung an pilotierenden Amtsgerichten zur Verfügung stehen und eine rein digitale Verfahrensführung ohne physische Präsenz aller Prozessbeteiligten ermöglichen. Das Gesetz stellt damit ein solides Instrument der Verfahrensführung zur Verfügung. Ob es Zuspruch in der Praxis finden wird, hängt vor allem von seiner - durch das Gesetz nicht im Detail vorgegebenen - technischen Umsetzung ab. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Bedeutung des Online- Verfahrens, ordnet es in das System des Zivilprozessrechts ein und beleuchtet den Verfahrensablauf.
Authors
- Lukas Beck
Publication Details
- Journal
- Monatsschrift für Deutsches Recht
- Published
- 2026-04-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/mdtr-2026-800702
- Primary Topic
- Dispute Resolution and Class Actions
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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