Auswirkungen des BSG-Urteils zur Rechtswidrigkeit der Notfallabschläge in der Praxis – Rückforderungs- und Verjährungsfragen
Zusammenfassung Das BSG hat mit Urteil vom 2.4.2025 (B 1 KR 25/23 R) die Notfallstufen- Regelungen des Gemeinsamen Bundessausschusses für teilweise nichtig erklärt. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Notfallabschlägen bei Krankenhäusern, die aufgrund der bisherigen Regelungen nicht am gestuften System der Notfallversorgung teilnahmen. Daraus ergeben sich für betroffene Krankenhäuser Möglichkeiten, die bereits von den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den Selbstzahlern einbehaltenen Notfallabschläge zurückzufordern. Dies kann im Wege der Rückabwicklung im Rahmen der Budgetverhandlungen für die nächsten Budgetvereinbarungen (§ 18 KHG) erfolgen oder sollte - je nach drohender Verjährung - über die direkte Erhebung von Rückerstattungsansprüchen geltend gemacht werden. Umstritten ist bislang, welche Verjährungsregelungen auf die Rückerstattung von einbehaltenen Notfallabschlägen Anwendung finden.
Authors
- Sarah Kassen
- Katharina Hampp
Publication Details
- Journal
- GesundheitsRecht
- Published
- 2026-02-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/gesr-2026-250203
- Primary Topic
- Sustainability, Environment, and Optimization Algorithms
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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