Ein Wechselbalg bleibt ein Wechselbalg – Zur Sitztheorie im Falle der Rückverlegung des effektiven Verwaltungssitzes in einen Drittstaat

123 Zusammenfassung Der Fokus des Internationalen Gesellschaftsrechts liegt auf der Europäischen Niederlassungsfreiheit. Gleichwohl findet die modifizierte Sitztheorie noch immer Anwendung auf Gesellschaften aus für Deutschland bedeutenden Partnerländern. Für die Praxis stellen sich hier weiterhin regelmäßig überaus komplexe und bisher kaum geklärte Fragen, insbesondere, wenn es sich bei der fraglichen Drittstaatenkapitalgesellschaft um eine Einpersonengesellschaft mit nur einer inländischen Gesellschafterin und lediglich Fremdgeschäftsführern handelt, was vor allem in Konzernsachverhalten regelmäßig der Fall ist. Grundlegend ist die Frage, ob, gegebenenfalls wie und mit welchen Rechtsfolgen, der – möglicherweise versehentlich – nach Deutschland verlegte effektive Verwaltungssitz wieder in den (Herkunfts-)Drittstaat zurückverlegt werden kann. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, die Grundlagen und Rechtsfolgen der Sitztheorie ins Gedächtnis zu rufen und auf dieser Basis praxistaugliche Lösungen für die aufgezeigte Problematik zu entwickeln.

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Journal
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Published
2026-02-01
DOI
https://doi.org/10.1515/zgr-2026-0003
Primary Topic
Corporate Governance and Law
Type
article
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article

Ein Wechselbalg bleibt ein Wechselbalg – Zur Sitztheorie im Falle der Rückverlegung des effektiven Verwaltungssitzes in einen Drittstaat

Joscha Meyer
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Corporate Governance and Law
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Ein Wechselbalg bleibt ein Wechselbalg – Zur Sitztheorie im Falle der Rückverlegung des effektiven Verwaltungssitzes in einen Drittstaat

Joscha Meyer
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Abstract

123 Zusammenfassung Der Fokus des Internationalen Gesellschaftsrechts liegt auf der Europäischen Niederlassungsfreiheit. Gleichwohl findet die modifizierte Sitztheorie noch immer Anwendung auf Gesellschaften aus für Deutschland bedeutenden Partnerländern. Für die Praxis stellen sich hier weiterhin regelmäßig überaus komplexe und bisher kaum geklärte Fragen, insbesondere, wenn es sich bei der fraglichen Drittstaatenkapitalgesellschaft um eine Einpersonengesellschaft mit nur einer inländischen Gesellschafterin und lediglich Fremdgeschäftsführern handelt, was vor allem in Konzernsachverhalten regelmäßig der Fall ist. Grundlegend ist die Frage, ob, gegebenenfalls wie und mit welchen Rechtsfolgen, der – möglicherweise versehentlich – nach Deutschland verlegte effektive Verwaltungssitz wieder in den (Herkunfts-)Drittstaat zurückverlegt werden kann. Der Beitrag nimmt dies zum Anlass, die Grundlagen und Rechtsfolgen der Sitztheorie ins Gedächtnis zu rufen und auf dieser Basis praxistaugliche Lösungen für die aufgezeigte Problematik zu entwickeln.

Zeitschrift für Unternehmens- und GesellschaftsrechtVol. 55(1)
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