Organhaftungsvergleiche in der Hauptversammlung – Einberufung, Auskunft und gerichtliche Kontrolle
197 Zusammenfassung In seinem Urteil präzisiert der BGH jenseits der anerkannten gerichtlichen Missbrauchskontrolle den Rechtsrahmen für die nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung zu Organhaftungsvergleichen, insbesondere Anforderungen an die Kurzbeschreibung des Tagesord 198 nungspunktes in der Einberufung, den Umfang des Auskunfts- bzw. Fragerechts der Aktionäre sowie die Reichweite des in diesem Zusammenhang bislang kaum thematisierten Verbots der Einlagenrückgewähr. Obgleich wesentliche Aussagen nur teilweise überzeugen, werden sie die Praxis nachhaltig prägen.
Authors
- Timo Fest (ORCID: https://orcid.org/0000-0001-6091-0629)
Institutions
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (DE)
Publication Details
- Journal
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Published
- 2026-02-01
- DOI
- https://doi.org/10.1515/zgr-2026-0005
- Primary Topic
- Corporate Governance and Law
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
- 0.00