Ein internationales Konzernrechtspanoptikum: Allgemeines Gesellschaftsrecht oder spezielles Gruppenrecht, das ist hier die Frage
1 Zusammenfassung Konzernrecht gilt im deutschen Rechtskreis als wirtschaftsrechtliche „Königsdisziplin“, die Gesetzgebung, Spruchpraxis und Wissenschaft gleichermaßen in ihren Bann zieht. Bei einer solchen Überhöhung kann eine rechtsvergleichende Erdung nicht schaden. Der vorliegende Beitrag erläutert, wie führende andere Rechtsordnungen der westlichen Welt mit dem Konzernphänomen umgehen und welche Regelungen sie entwickelt haben. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Kodifizierung, des Konzerninteresses sowie der Leitung, Haftung und Finanzierung im Konzern.
Authors
- Holger Fleischer
Institutions
- Max Planck Institute for Comparative and International Private Law (DE)
Publication Details
- Journal
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Published
- 2026-02-01
- DOI
- https://doi.org/10.1515/zgr-2026-0001
- Primary Topic
- Corporate Law and Human Rights
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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