Glanz und Elend des Internationalen Strafgerichtshofs –Errungenschaften, Probleme, offene Fragen

Zusammenfassung Was ist aus der Idee einer funktionsfähigen internationalen Strafgerichtsbarkeit geworden, die in den 1990er Jahren die völkerrechtspolitische Diskussion beflügelte und ihren Höhepunkt 1998 im Römischen Statut fand? Was wurde seither erreicht und wo liegen Defizite? Wie kann der Internationale Strafgerichtshof in einer Welt überdauern, in der sich autokratisches bzw. imperialistisches Denken und Geopolitik festgesetzt haben, während Demokratie und Menschenrechte auch in Europa unter Druck geraten sind? Fast 25 Jahre nach Inkrafttreten des Römischen Statuts am 1. Juli 2002 unternimmt der Beitrag eine Bestandsaufnahme des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. des Völkerstrafrechts. Er fragt aus kriminologischer und rechtspolitischer Sicht nach den Errungenschaften und fortdauernden Problemen und markiert die offenen Fragen. Dabei kommen sowohl völkerstrafrechtliche (Strafzwecke, Strafzumessung, Strafvollzug) als auch kriminologische Aspekte (Theorien, Selektivität, Machtfragen) zur Sprache. Am Schluss steht die Erkenntnis, dass es nach wie vor darum gehen muss, das Erreichte zu verteidigen, damit das Recht das letzte Wort hat – und nicht nackte Gewalt oder Einschüchterung.

Authors

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Publication Details

Journal
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
Published
2026-01-05
DOI
https://doi.org/10.1515/mks-2025-0029
Primary Topic
European Criminal Justice and Data Protection
Type
article
Field-Weighted Citation Impact
0.00
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article

Glanz und Elend des Internationalen Strafgerichtshofs –Errungenschaften, Probleme, offene Fragen

Frank Neubacher
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
European Criminal Justice and Data Protection
article

Glanz und Elend des Internationalen Strafgerichtshofs –Errungenschaften, Probleme, offene Fragen

Frank Neubacher
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Abstract

Zusammenfassung Was ist aus der Idee einer funktionsfähigen internationalen Strafgerichtsbarkeit geworden, die in den 1990er Jahren die völkerrechtspolitische Diskussion beflügelte und ihren Höhepunkt 1998 im Römischen Statut fand? Was wurde seither erreicht und wo liegen Defizite? Wie kann der Internationale Strafgerichtshof in einer Welt überdauern, in der sich autokratisches bzw. imperialistisches Denken und Geopolitik festgesetzt haben, während Demokratie und Menschenrechte auch in Europa unter Druck geraten sind? Fast 25 Jahre nach Inkrafttreten des Römischen Statuts am 1. Juli 2002 unternimmt der Beitrag eine Bestandsaufnahme des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. des Völkerstrafrechts. Er fragt aus kriminologischer und rechtspolitischer Sicht nach den Errungenschaften und fortdauernden Problemen und markiert die offenen Fragen. Dabei kommen sowohl völkerstrafrechtliche (Strafzwecke, Strafzumessung, Strafvollzug) als auch kriminologische Aspekte (Theorien, Selektivität, Machtfragen) zur Sprache. Am Schluss steht die Erkenntnis, dass es nach wie vor darum gehen muss, das Erreichte zu verteidigen, damit das Recht das letzte Wort hat – und nicht nackte Gewalt oder Einschüchterung.

Monatsschrift für Kriminologie und StrafrechtsreformVol. 109(1)
University of Cologne (DE)
Peace, Justice and strong institutions
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European Criminal Justice and Data Protection
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