Gewerblicher Grundstückshandel: Grundlagen und Besonderheiten bei durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall übertragenen Grundstücken
Zusammenfassung Statistiken zu geerbten und geschenkten Vermögen zeigen, dass Vermögensübertragungen durch vorweggenommene Erbfolge oder Erbfall in Deutschland tendenziell steigen. Das übertragene Vermögen setzt sich dabei neben Betriebsvermögen insb. auch aus Grundvermögen, d.h. bebauten und unbebauten Grundstücken, und übriges Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere zusammen. Gerade in den Fällen, in denen Grundvermögen übertragen wird, stellt sich bei den Erwerbern (Beschenkte oder Erben) die Frage, was in Zukunft mit der oder den Immobilie/n passieren soll. In der Praxis kommt es dabei häufig vor, dass der/die Erwerber - z.B. nach dem Tod der Eltern - Überlegungen anstellen, ob die geerbte/n Immobilie/n verkauft werden (oder nicht). In der steuerlichen Beratungspraxis ist dann ein besonderes Augenmerk darauf zu werfen, ob der/die Erwerber mit den Veräußerungen einen gewerblichen Grundstückshandel begründen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass nicht durch den Erben bereits ein derartiger Grundstückshandel entstanden und von den Erwerbern (evtl. auch unwissend) fortgeführt wird. Die ertragsteuerlichen Folgen sind nicht zu vernachlässigen, so dass die Grundlagen des gewerblichen Grundstückshandels enorm wichtig sind. Die Besonderheiten bei Grundstücken, die durch vorweggenommene Erbfolge oder durch Erbfall übertragen werden, müssen aufgrund der steigenden Anzahl an Vermögensübertragungen aktueller denn je in die Beratung einfließen.
Authors
- Martina Köster
Publication Details
- Journal
- FinanzRundschau
- Published
- 2025-12-24
- DOI
- https://doi.org/10.9785/fr-2026-1080103
- Primary Topic
- Real estate and construction management
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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