Die Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht in 2025 — Übergangsfristen, Nutzungsrechte, Erhaltung, bauliche Veränderungen und Jahresabrechnung
Zusammenfassung Der folgende Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersichten Riecke, MDR 2024, 1556 ff. und Riecke, MDR 2025, 16 ff. an, beleuchtet die „Übergangsfristenregelung“ des § 48 WEG und stellt die Rechtsprechung (ergänzt um wenige Literaturhinweise) nicht nur des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch der Instanzgerichte, aus den letzten gut 12 Monaten zu den Regelungen des seit 1.12.2020 (bzw. 17.10.2024) geltenden WEG (neugefasst 12.1.2021; BGBl.I 2021, S. 34 ff.) dar. Den thematischen Schwerpunkt dieser Übersicht bilden: die Grundbucheintragung von Alt-Beschlüssen sowie die „ausdrückliche“ Eintragung einer wohnungseigentumsrechtlichen Haftungsklausel, Nutzungsrechte, Erhaltung und bauliche Veränderungen. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten „Eigentümerversammlung“, „Verwalter“ und „Verfahren“ folgt in der nächsten Ausgabe.
Authors
- Olaf Riecke
Publication Details
- Journal
- Monatsschrift für Deutsches Recht
- Published
- 2025-12-24
- DOI
- https://doi.org/10.9785/mdtr-2026-800104
- Primary Topic
- Diverse Legal and Medical Studies
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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