Die Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht in 2025 — Übergangsfristen, Nutzungsrechte, Erhaltung, bauliche Veränderungen und Jahresabrechnung

Zusammenfassung Der folgende Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersichten Riecke, MDR 2024, 1556 ff. und Riecke, MDR 2025, 16 ff. an, beleuchtet die „Übergangsfristenregelung“ des § 48 WEG und stellt die Rechtsprechung (ergänzt um wenige Literaturhinweise) nicht nur des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch der Instanzgerichte, aus den letzten gut 12 Monaten zu den Regelungen des seit 1.12.2020 (bzw. 17.10.2024) geltenden WEG (neugefasst 12.1.2021; BGBl.I 2021, S. 34 ff.) dar. Den thematischen Schwerpunkt dieser Übersicht bilden: die Grundbucheintragung von Alt-Beschlüssen sowie die „ausdrückliche“ Eintragung einer wohnungseigentumsrechtlichen Haftungsklausel, Nutzungsrechte, Erhaltung und bauliche Veränderungen. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten „Eigentümerversammlung“, „Verwalter“ und „Verfahren“ folgt in der nächsten Ausgabe.

Authors

Publication Details

Journal
Monatsschrift für Deutsches Recht
Published
2025-12-24
DOI
https://doi.org/10.9785/mdtr-2026-800104
Primary Topic
Diverse Legal and Medical Studies
Type
article
Field-Weighted Citation Impact
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article

Die Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht in 2025 — Übergangsfristen, Nutzungsrechte, Erhaltung, bauliche Veränderungen und Jahresabrechnung

Olaf Riecke
Monatsschrift für Deutsches Recht
Diverse Legal and Medical Studies
article

Die Entwicklungen im Wohnungseigentumsrecht in 2025 — Übergangsfristen, Nutzungsrechte, Erhaltung, bauliche Veränderungen und Jahresabrechnung

Olaf Riecke
article en

Abstract

Zusammenfassung Der folgende Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersichten Riecke, MDR 2024, 1556 ff. und Riecke, MDR 2025, 16 ff. an, beleuchtet die „Übergangsfristenregelung“ des § 48 WEG und stellt die Rechtsprechung (ergänzt um wenige Literaturhinweise) nicht nur des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch der Instanzgerichte, aus den letzten gut 12 Monaten zu den Regelungen des seit 1.12.2020 (bzw. 17.10.2024) geltenden WEG (neugefasst 12.1.2021; BGBl.I 2021, S. 34 ff.) dar. Den thematischen Schwerpunkt dieser Übersicht bilden: die Grundbucheintragung von Alt-Beschlüssen sowie die „ausdrückliche“ Eintragung einer wohnungseigentumsrechtlichen Haftungsklausel, Nutzungsrechte, Erhaltung und bauliche Veränderungen. Eine Übersicht zu den Schwerpunkten „Eigentümerversammlung“, „Verwalter“ und „Verfahren“ folgt in der nächsten Ausgabe.

Monatsschrift für Deutsches RechtVol. 80(1)
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