Die Schenkungsteuerbarkeit von Einlagen in Personengesellschaften — Zugleich Anmerkung zum Urteil des BFH v. 4.6.2025 – II R 18/23

Zusammenfassung Indem der BFH mit Urteil vom 5.2.2020 weiterhin an der Transparenz der Personengesellschaften festgehalten und gleichzeitig erstmals deren Rechtsfähigkeit und Vermögenszuständigkeit anerkannt hat, stellte sich in der Folge für Leistungen in das Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften die Frage, welche Auswirkungen diese Betrachtung auf die Qualifikation des Bereicherungsgegenstands im Rahmen des Tatbestands der freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs.1 Nr. 1 ErbStG und dessen Befreiungs- bzw. Begünstigungsfähigkeit nach den §§ 13 ff. ErbStG hat. Zu diesen Fragen hat sich der BFH nun für den Fall der Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR (sog. Hamburger Modell) geäußert und eine im Ergebnis aus praktischer Sicht zu begrüßende Entscheidung getroffen. Zugleich stellt er damit jedoch einige in der Vergangenheit (vermeintlich) aufgestellte Grundsätze infrage. Darüber hinaus gilt es im Blick zu behalten, dass sich die Rechtslage infolge der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG und der Einführung des § 2a ErbStG seit dem 1.1.2024 geändert hat.

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Publication Details

Journal
UbG - Die Unternehmensbesteuerung
Published
2025-12-01
DOI
https://doi.org/10.9785/ubg-2025-181203
Primary Topic
Diverse Legal and Medical Studies
Type
article
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Die Schenkungsteuerbarkeit von Einlagen in Personengesellschaften — Zugleich Anmerkung zum Urteil des BFH v. 4.6.2025 – II R 18/23

Jônatan Müller
UbG - Die Unternehmensbesteuerung
Diverse Legal and Medical Studies
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Die Schenkungsteuerbarkeit von Einlagen in Personengesellschaften — Zugleich Anmerkung zum Urteil des BFH v. 4.6.2025 – II R 18/23

Jônatan Müller
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Abstract

Zusammenfassung Indem der BFH mit Urteil vom 5.2.2020 weiterhin an der Transparenz der Personengesellschaften festgehalten und gleichzeitig erstmals deren Rechtsfähigkeit und Vermögenszuständigkeit anerkannt hat, stellte sich in der Folge für Leistungen in das Gesellschaftsvermögen von Personengesellschaften die Frage, welche Auswirkungen diese Betrachtung auf die Qualifikation des Bereicherungsgegenstands im Rahmen des Tatbestands der freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs.1 Nr. 1 ErbStG und dessen Befreiungs- bzw. Begünstigungsfähigkeit nach den §§ 13 ff. ErbStG hat. Zu diesen Fragen hat sich der BFH nun für den Fall der Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR (sog. Hamburger Modell) geäußert und eine im Ergebnis aus praktischer Sicht zu begrüßende Entscheidung getroffen. Zugleich stellt er damit jedoch einige in der Vergangenheit (vermeintlich) aufgestellte Grundsätze infrage. Darüber hinaus gilt es im Blick zu behalten, dass sich die Rechtslage infolge der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG und der Einführung des § 2a ErbStG seit dem 1.1.2024 geändert hat.

UbG - Die UnternehmensbesteuerungVol. 18(12)
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