No profits für Geschäftsleiter
837 Abstract Inwieweit müssen Geschäftsleiter Vorteile herausgeben, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erlangen? Der folgende Beitrag legt dar, dass Richtschnur für die Beantwortung dieser Frage die Fremdnützigkeit der Tätigkeit sein sollte. Darauf aufbauend entwickelt er eine weitgehende no-profit rule, die er auf § 667 Alt. 2 BGB bzw. § 716 Abs. 3 BGB stützt.
Authors
- Frauke Wedemann
Institutions
- Institute for German, European and International Medical Law, Public Health Law and Bioethics (DE)
Publication Details
- Journal
- Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Published
- 2025-11-26
- DOI
- https://doi.org/10.1515/zgr-2025-0030
- Primary Topic
- Diverse Legal and Medical Studies
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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