Zur Bezeichnung der Beweistatsache im Finanzprozess – zugleich eine kritische Anmerkung zu BFH, Beschl. v. 3.7.2025 – VII B 46/24, BFH/NV 2025, 1198
Zusammenfassung Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung sehr geringe Anforderungen an die Bezeichnung von Beweistatsachen in Beweisanträgen gestellt. Der Verfasser legt dar, warum er dies angesichts der gefestigten und grundsätzlich übereinstimmenden Rechtsprechung des BFH, des BVerwG und des BGH in Strafsachen nicht für überzeugend hält. Er spricht sich für ein Festhalten an dieser Rechtsprechung und gegen eine Absenkung der Substantiierungsanforderungen aus.
Authors
- Ulrich Pflaum
Publication Details
- Journal
- FinanzRundschau
- Published
- 2025-10-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/fr-2025-1072002
- Primary Topic
- Criminal Law and Policy
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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