K.O.-Tropfen im Strafrecht und Gesundheitswesen: BGH zur Qualifikation als gefährliches Werkzeug
Zusammenfassung Dieser Beitrag beleuchtet die jüngste Entscheidung des BGH v. 8.10.2024 (Az. 5 StR 382/24) zur strafrechtlichen Bewertung der Verabreichung von sog. K.O.-Tropfen (insbesondere GBL/GHB) im Kontext des Sexualstrafrechts. Der BGH stellte klar, dass K.O.-Tropfen kein „gefährliches Werkzeug“ i.S.v. § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sind. Daraus ergibt sich, dass bei Sexualdelikten unter Einsatz solcher Substanzen der erhöhte Mindeststrafrahmen Schlussfolgerungen der BGH-Entscheidung im Lichte aktueller Reformen im Betäubungsmittelrecht (KCanG) diskutiert, einschließlich geplanter gesetzlicher Änderungen zur Schließung der durch den BGH aufgezeigten Strafbarkeitslücke.
Authors
- Daniel Brunkhorst
- Dario Arconada
Publication Details
- Journal
- GesundheitsRecht
- Published
- 2025-10-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/gesr-2025-241003
- Primary Topic
- Criminal Law and Policy
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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