Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters zum Abstellen von (Kartell-)Rechtsverstößen — Zugleich zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Schranke der Legalitäts(kontroll)pflicht

Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag untersucht die höchst praxisrelevante, aber bislang nur unzureichend beleuchtete Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters, (Kartell-)Rechtsverstöße unverzüglich abzustellen. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Legalitäts(kontroll) pflicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt und ausgestaltet wird; dies führt zu einem beschränkten Auswahlermessen der Geschäftsleitung beim Abstellungsvorgang, für dessen Konturierung ein Vorschlag entwickelt wird. Zugleich erfolgt ein Seitenblick auf die Begrenzung und Ausgestaltung der weiteren Teilaspekte der Legalitäts(kontroll)pflicht, nämlich der Compliance-Präventionspflicht, der Aufklärungs- und der Sanktionierungspflicht, durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Authors

Publication Details

Journal
Die Aktiengesellschaft
Published
2025-10-01
DOI
https://doi.org/10.9785/ag-2025-702012
Primary Topic
Digitalization, Law, and Regulation
Type
article
Field-Weighted Citation Impact
0.00
Controls
|||
ALL TIME
JAN
FEB
MAR
APR
MAY
JUN
JUL
AUG
SEP
OCT
article

Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters zum Abstellen von (Kartell-)Rechtsverstößen — Zugleich zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Schranke der Legalitäts(kontroll)pflicht

Christoph H. Seibt, Jan-Willem Koldehofe
Die Aktiengesellschaft
Digitalization, Law, and Regulation
article

Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters zum Abstellen von (Kartell-)Rechtsverstößen — Zugleich zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Schranke der Legalitäts(kontroll)pflicht

Christoph H. Seibt, Jan-Willem Koldehofe
article en

Abstract

Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag untersucht die höchst praxisrelevante, aber bislang nur unzureichend beleuchtete Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters, (Kartell-)Rechtsverstöße unverzüglich abzustellen. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Legalitäts(kontroll) pflicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt und ausgestaltet wird; dies führt zu einem beschränkten Auswahlermessen der Geschäftsleitung beim Abstellungsvorgang, für dessen Konturierung ein Vorschlag entwickelt wird. Zugleich erfolgt ein Seitenblick auf die Begrenzung und Ausgestaltung der weiteren Teilaspekte der Legalitäts(kontroll)pflicht, nämlich der Compliance-Präventionspflicht, der Aufklärungs- und der Sanktionierungspflicht, durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Die AktiengesellschaftVol. 70(20)
Openalex Percentile: Top 48%
Digitalization, Law, and Regulation
AI Navigator

Ask Laika to Summarize, Analyze, and Connect papers live on the map.

Summarize Papers & Methodologies

Extract key findings, datasets, and comparative methods across publications.

Benchmark Rankings & Visual Analytics

Rank top research institutions, authors, funders, topics, and journals by Field-Weighted Citation Impact (FWCI) and paper volume with instant charts.

Connect Distant Disciplines

Bridge topological clusters on the map to find hidden collaborative intersections.