Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters zum Abstellen von (Kartell-)Rechtsverstößen — Zugleich zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Schranke der Legalitäts(kontroll)pflicht
Zusammenfassung Der vorliegende Beitrag untersucht die höchst praxisrelevante, aber bislang nur unzureichend beleuchtete Compliance-Pflicht des Geschäftsleiters, (Kartell-)Rechtsverstöße unverzüglich abzustellen. Hierbei wird aufgezeigt, dass die Legalitäts(kontroll) pflicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt und ausgestaltet wird; dies führt zu einem beschränkten Auswahlermessen der Geschäftsleitung beim Abstellungsvorgang, für dessen Konturierung ein Vorschlag entwickelt wird. Zugleich erfolgt ein Seitenblick auf die Begrenzung und Ausgestaltung der weiteren Teilaspekte der Legalitäts(kontroll)pflicht, nämlich der Compliance-Präventionspflicht, der Aufklärungs- und der Sanktionierungspflicht, durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Authors
- Christoph H. Seibt
- Jan-Willem Koldehofe
Publication Details
- Journal
- Die Aktiengesellschaft
- Published
- 2025-10-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/ag-2025-702012
- Primary Topic
- Digitalization, Law, and Regulation
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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