Delegationsverbot zur Festlegung der Frauenzielquote für Vorstand und Aufsichtsrat?
Zusammenfassung Diversity kommt in der Corporate Governance der Kapitalgesellschaften ein hoher Stellenwert zu. Nach dem FüPoG I aus dem Jahre 2015 und dem FüPoG II aus dem Jahre 2021 sind u.a. der Vorstand wie auch der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften verpflichtet, sich mit der Frage der Beteiligung von Frauen auf den unterschiedlichen Ebenen im Unternehmen sowie in den Gesellschaftsorganen zu befassen. Soweit es dabei um eine Aufgabenstellung für den Aufsichtsrat geht, ist unklar, ob sie zwingend vom Aufsichtsratsplenum zu entscheiden ist oder ob der Aufsichtsrat die Erledigung auch einem Aufsichtsratsausschuss überlassen kann. In den nachfolgenden Ausführungen soll dieser Frage nachgegangen werden.
Authors
- Eberhard Vetter
Publication Details
- Journal
- Die Aktiengesellschaft
- Published
- 2025-10-01
- DOI
- https://doi.org/10.9785/ag-2025-702013
- Primary Topic
- Corporate Governance and Law
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
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