Eignung von Sachverhalten in Ad-hoc-Mitteilungen zur erheblichen Kursbeeinflussung
Zusammenfassung Mit der zuletzt stark gestiegenen Zahl an Ad-hoc-Meldungen rückt das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Kursbeeinflussung im Rahmen der Ad-hoc-Publizitätspflicht wieder stark in die öffentliche Diskussion. Um neue belastbare Evidenz zu liefern, werden mit einer Ereignisstudie sowie einer ergänzenden deskriptiven Einzelanalyse bereinigt 177 Ad-hoc-Mitteilungen deutscher DAX-Unternehmen aus den Jahren 2023 und 2024 ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen, dass Ad-hoc-Meldungen am Ereignistag im Durchschnitt eine signifikante abnormale Rendite von –1,02 % hervorrufen. Für die verschiedenen Inhaltsklassen ergeben sich bei positiven Meldungen durchschnittliche abnormale Renditen am Ereignistag zwischen +2,31 % und +3,33 %, während negative Meldungen Reaktionen von –1,31 % bis –7,12 % auslösen. Die ergänzende Einzelanalyse zeigt, dass nur rund 38 % der Meldungen eine außergewöhnliche Kursreaktion ausgelöst haben. Die Spannweite der einzelnen Inhaltsklassen liegt hierbei zwischen 15,4 % und 44,7 %. Insgesamt zeigt die Untersuchung, dass insbesondere Meldungen zu Geschäftszahlen und Prognosen als erheblich kursbeeinflussend einzustufen sind. Meldungen zu Personalveränderungen und Dividenden erweisen sich hingegen als vergleichsweise wenig kursrelevant. Die gewonnenen Erkenntnisse stellen eine empirische Grundlage dar, um sowohl die Ad-hoc-Pflichtigkeit als auch die marktseitige Wirkung von Mitteilungen differenzierter zu beurteilen.
Authors
- Dirk Schiereck (ORCID: https://orcid.org/0000-0002-3064-2894)
- Christian Hermann Hennings
- Marc Mosch
Institutions
- Technische Universität Darmstadt (DE)
Publication Details
- Journal
- Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
- Published
- 2025-11-14
- DOI
- https://doi.org/10.15375/zbb-2025-0403
- Primary Topic
- Corporate Governance and Management
- Type
- article
- Field-Weighted Citation Impact
- 0.00